Sachsen

Stand: 23.11.2021| 09:30 Uhr

Verordnung
des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales
und Gesellschaftlichen Zusammenhalt
zur Regelung von Notfallmaßnahmen zur Brechung
der vierten Coronavirus SARS-CoV-2-Welle
(Sächsische Corona-Notfall-Verordnung – SächsCoronaNotVO)
Vom 19. November 2021

§ 11
Kultur, Freizeit

(1) Die Öffnung von Kultur- und Freizeiteinrichtungen, Diskotheken, Clubs und Bars für Publikumsverkehr ist untersagt. Dies gilt nicht für Bibliotheken und Außenbereiche von zoologischen Gärten und Tierparks. Für den Zugang zu den in Satz 2 genannten Einrichtungen besteht die Pflicht zur Vorlage eines Impf-, Genesenen- oder Testnachweises und zur Kontrolle der jeweiligen Nachweise und zur Kontakterfassung durch den Betreiber.

(2) Absatz 1 Satz 1 gilt auch für Proben von Laien und Amateuren.

(3) Die Öffnung von Bädern und Saunen aller Art sowie Solarien für Publikumsverkehr ist untersagt. Die Öffnung von Bädern und Saunen aller Art ist für rehabilitations- und medizinische Zwecke, die berufsbedingte praktische Ausbildung und Prüfung, die schulische Nutzung zum Schulschwimmen, die Aus- und Fortbildung von Lehrkräften zum Nachweis der Rettungsfähigkeit sowie die Ausübung von Sport nach § 13 zulässig. Bei der Inanspruchnahme von zulässig geöffneten Einrichtungen nach Satz 2 besteht die Pflicht zur Vorlage eines Impf-, Genesenen- oder Testnachweises und zur Kontrolle der jeweiligen Nachweise und zur Kontakterfassung durch den Betreiber.

(4) Die Öffnung von Spielhallen, Spielbanken, Wettannahmestellen und ähnlichen Einrichtun-
gen für Publikumsverkehr ist untersagt.

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Sachsen

Stand: 20.09.2021| 09:30 Uhr

Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und
Gesellschaftlichen Zusammenhalt zum Schutz vor dem Coronavirus SARS-CoV-2 und COVID-19 (Sächsische Corona-Schutz-Verordnung – SächsCoronaSchVO)
Vom 24. August 2021

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Sachsen

Stand: 10.08.2021| 09:30 Uhr

Bekanntmachung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales
und Gesellschaftlichen Zusammenhalt
Allgemeinverfügung Vollzug des Infektionsschutzgesetzes
Maßnahmen anlässlich der Corona-Pandemie
Anordnung von Hygieneauflagen zur Verhinderung der Verbreitung der
Coronavirus Krankheit-2019 (COVID-19)
Vom 27. Juli 2021

 

 

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