GEMA und GEZ
GEMA erstattet Gebühren
Positive Nachrichten von der GEMA - auch für den zweiten Lockdown wird die GEMA den betroffenen Unternehmen die Gebühren für den Schließungszeitraum erstatten.
Die Betriebe werden nicht erneut von der GEMA angeschrieben und können den bereits im ersten Schreiben mitgeteilten Code verwenden. Im Kundenportal der GEMA kann die Erstattung beantragt werden. Wie bei dem ersten Lockdown im Frühjahr muss der Schließungszeitraum angegeben werden. Die Erstattungen werden ausgezahlt oder für spätere Gebühren gutgeschrieben.
Entlastung der Rundfunkbeiträge für Unternehmen
ARD, ZDF und Deutschlandradio haben sich auf weitere Entlastungen für besonders von der Corona-Pandemie betroffene Unternehmen verständigt. Dazu weiten sie die Möglichkeit für Unternehmen aus, sich von der Rundfunkbeitragspflicht freistellen zu lassen. Anlass ist der coronabedingte Teil-Lockdown in den Monaten November und Dezember.
Anträge und weitere Informationen finden Sie hier.
Unternehmen, Institutionen und Einrichtungen des Gemeinwohls können eine Freistellung von der Rundfunkbeitragspflicht beantragen, wenn eine Betriebsstätte aufgrund einer behördlichen Anordnung für insgesamt mindestens drei Monate geschlossen war.
Der Schließungszeitraum muss – anders als bislang – nicht mehr aus drei zusammenhängenden vollen Kalendermonaten bestehen. Zur Ermittlung des Freistellungszeitraums können Unternehmen sämtliche Tage, an denen eine Betriebsstätte coronabedingt geschlossen war, zusammenrechnen.