GEMA und GEZ

GEMA erstattet Gebühren

Positive Nachrichten von der GEMA - auch für den zweiten Lockdown wird die GEMA den betroffenen Unternehmen die Gebühren für den Schließungszeitraum erstatten.

Die Betriebe werden nicht erneut von der GEMA angeschrieben und können den bereits im ersten Schreiben mitgeteilten Code verwenden. Im Kundenportal der GEMA kann die Erstattung beantragt werden. Wie bei dem ersten Lockdown im Frühjahr muss der Schließungszeitraum angegeben werden. Die Erstattungen werden ausgezahlt oder für spätere Gebühren gutgeschrieben.

Entlastung der Rundfunkbeiträge für Unternehmen

ARD, ZDF und Deutsch­land­radio haben sich auf weitere Ent­lastungen für be­sonders von der Corona-Pan­demie be­troffene Unter­nehmen ver­ständigt. Da­zu weiten sie die Mö­glich­keit für Unter­nehmen aus, sich von der Rund­funk­beitrags­pflicht frei­stellen zu lassen. An­lass ist der corona­bedingte Teil-Lockdown in den Monaten No­vem­ber und De­zember.

Anträge und weitere Informationen finden Sie hier.

Unternehmen, Institutionen und Einrichtungen des Gemeinwohls können eine Freistellung von der Rundfunkbeitragspflicht beantragen, wenn eine Betriebsstätte aufgrund einer behördlichen Anordnung für insgesamt mindestens drei Monate geschlossen war.

Der Schließungszeitraum muss – anders als bislang – nicht mehr aus drei zusammenhängenden vollen Kalendermonaten bestehen. Zur Ermittlung des Freistellungszeitraums können Unternehmen sämtliche Tage, an denen eine Betriebsstätte coronabedingt geschlossen war, zusammenrechnen.