Sonnen mit Maß und Vernunft
Verbraucherinformationen für Kundinnen und Kunden im Sonnenstudio
Der Gesetzgeber hat mit der UV-Schutzverordnung ein Regelwerk geschaffen, das vor den schädlichen Wirkungen von künstlicher UV-Strahlung schützt. Alle Informationen zum richtigen Umgang mit der künstlichen Sonne finden Sie nebenstehend im Video sowie nachfolgend sowie zum Download.
Wichtige Informationen
1. Verbot: Die Benutzung von Solarien ist für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren verboten.
2. Benutzerhinweise: Empfehlungen aus Gründen des Gesundheitsschutzes
3. Kundeninformationen: Wann ist vom Besuch eines Solariums abzuraten?
4. Hauttypen: Welcher Hauttyp verträgt wieviel Sonne
5. Hauttypenbestimmung: Bestimmen Sie den Hauttyp
6. Sonne ist Leben: Informationsbroschüre für Sonnenstudiobesucher - die Informationen des Gesetzgebers finden Sie auf 10 und 11!
Mitglieder-Service
Zur Information Ihrer Kundinnen und Kunden und zur praktischen Anwendung im Studio, stehen Ihnen die o. g. UVSV-Hilfen nicht nur als Download, sondern selbstverständlich auch in hochwertiger Druckqualität zur Verfügung.
Sie sind für Mitglieder mit diesem Bestellschein einfach über die Geschäftsstelle zu erhalten.
Solariengesetz und Solarienverordnung
Das "Solariengesetz" (Gesetz zur Regelung des Schutzes vor nichtionisierender Strahlung, NiSG) vom 29. Juni 2009 wurde mit der Veröffentlichung am 25. Juli 2011 der "Solarienverordnung" (Verordnung zum Schutz vor schädlichen Wirkungen künstlicher ultravioletter Strahlung, UVSV) ausgeführt und ergänzt.
Die Solarienverordnung trat am 1. Januar 2012 in Kraft.
Vollzug der UV-Schutzverordnung:
Der Vollzug der UVSV und die damit verbundenen Kontrollen obliegen den einzelnen Bundesländern. Auf der Internetseite des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz finden Sie die zuständigen Behörden in Ihrem Bundesland.
Links
Die UVSV-Fachkraft – ohne sie kein Betrieb von Solarien
Die UVSV verbietet den gewerblichen Betrieb eines Solariums ohne qualifiziertes Personal.
Für die Durchführung der notwendigen Qualifikation hat die Deutsche Akkreditierungsstelle (DAkkS) drei Akademien zugelassen. Hier finden Sie Ihre Ansprechpartner*innen und Kontaktdaten rund um das Thema UVSV-Fachkraft.
Infos
APV-Zertifizierungs GmbH
Ansprechpartnerin für Preise, Inhouse-Schulungen und
Fördermöglichkeiten

Irina Blank
Telefon: 0561 - 9402 6305
Fax: 0561 - 9402 6309
E-Mail: uvsv(at)apv-zert.de
Internet: www.apv-zert.de
Ludwig-Erhard-Str. 8
D-34131 Kassel
BSA-Akademie/ BSA-Zert
Ansprechpartner*innen für Preise, Inhouse-Schulungen und Fördermöglichkeiten

Das BSA-Service-Center
Telefon: 0681 – 6855 143
Fax: 0681 – 8655 100
E-Mail: servicecenter(at)bsa-akademie.de
Internet: www.bsa-akademie.de
Hermann Neuburger Sportschule 3
D-66123 Saarbrücken