Zum Hauptinhalt springen

UV-Schutzverordnung - ohne sie geht es nicht

Finden Sie hier alles Wissenswerte zur UVSV.

Sonnen mit Maß und Vernunft

Verbraucherinformationen für Kundinnen und Kunden im Sonnenstudio

Der Gesetzgeber hat mit der UV-Schutzverordnung ein Regelwerk geschaffen, das vor den schädlichen Wirkungen von künstlicher UV-Strahlung schützt. Alle Informationen zum richtigen Umgang mit der künstlichen Sonne finden Sie nebenstehend im Video sowie nachfolgend sowie zum Download.

Wichtige Informationen


1. Verbot: Die Benutzung von Solarien ist für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren verboten.

2. Benutzerhinweise: Empfehlungen aus Gründen des Gesundheitsschutzes

3. Kundeninformationen: Wann ist vom Besuch eines Solariums abzuraten?

4. Hauttypen: Welcher Hauttyp verträgt wieviel Sonne

5. Hauttypenbestimmung: Bestimmen Sie den Hauttyp

6. Sonne ist Leben: Informationsbroschüre für Sonnenstudiobesucher - die Informationen des Gesetzgebers finden Sie auf 10 und 11!

 

Mitglieder-Service

Zur Information Ihrer Kundinnen und Kunden und zur praktischen Anwendung im Studio, stehen Ihnen die o. g. UVSV-Hilfen nicht nur als Download, sondern selbstverständlich auch in hochwertiger Druckqualität zur Verfügung.

Sie sind für Mitglieder mit diesem Bestellschein einfach über die Geschäftsstelle zu erhalten. 

Solariengesetz und Solarienverordnung

Das "Solariengesetz" (Gesetz zur Regelung des Schutzes vor nichtionisierender Strahlung, NiSG) vom 29. Juni 2009 wurde mit der Veröffentlichung am 25. Juli 2011 der "Solarienverordnung" (Verordnung zum Schutz vor schädlichen Wirkungen künstlicher ultravioletter Strahlung, UVSV) ausgeführt und ergänzt.

Die Solarienverordnung trat am 1. Januar 2012 in Kraft.

Vollzug der UV-Schutzverordnung:

Der Vollzug der UVSV und die damit verbundenen Kontrollen obliegen den einzelnen Bundesländern. Auf der Internetseite des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz finden Sie die zuständigen Behörden in Ihrem Bundesland.

Die UVSV-Fachkraft – ohne sie kein Betrieb von Solarien

Die UVSV verbietet den gewerblichen Betrieb eines Solariums ohne qualifiziertes Personal.

Für die Durchführung der notwendigen Qualifikation hat die Deutsche Akkreditierungsstelle (DAkkS) drei Akademien zugelassen. Hier finden Sie Ihre Ansprechpartner*innen und Kontaktdaten rund um das Thema UVSV-Fachkraft.

Infos

APV-Zertifizierungs GmbH

Ansprechpartnerin für Preise, Inhouse-Schulungen und
Fördermöglichkeiten

Irina Blank

Telefon: 0561 - 9402 6305
Fax: 0561 - 9402 6309
E-Mail: uvsv(at)apv-zert.de
Internet: www.apv-zert.de

Ludwig-Erhard-Str. 8
D-34131 Kassel

BSA-Akademie/ BSA-Zert

Ansprechpartner*innen für Preise, Inhouse-Schulungen und Fördermöglichkeiten

Das BSA-Service-Center

Telefon: 0681 – 6855 143
Fax: 0681 – 8655 100
E-Mail: servicecenter(at)bsa-akademie.de
Internet: www.bsa-akademie.de

Hermann Neuburger Sportschule 3
D-66123 Saarbrücken