Saarland

Stand: 23.11.2021 | 09:00 Uhr

Verordnung zur Änderung infektionsrechtlicher Verordnungen
zur Bekämpfung der Corona-Pandemie vom 19. November 2021

Verordnung zur Änderung infektionsrechtlicher Verordnungen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie vom 19. November 2021. Diese Verordnung tritt am 20.11.2021 in Kraft.

 

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Saarland

Stand: 20.09.2021 | 09:00 Uhr

Verordnung zur Änderung infektionsrechtlicher Verordnungen
zur Bekämpfung der Corona-Pandemie
vom 15. September 2021
(gültig ab 17.09.2021)

 

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Saarland

Stand: 10.08.2021 | 09:00 Uhr

Verordnung zur Änderung infektionsrechtlicher Verordnungen
zur Bekämpfung der Corona-Pandemie
vom 5. August 2021

§ 7
Betriebsuntersagungen und -beschränkungen sowie Schließung von Einrichtungen

(1) Unter der Einschränkung, dass die Besucherinnen und Besucher sowie Kundinnen und Kunden einen Nachweis über das Nichtvorliegen einer Infektion mit dem SARS-CoV-2-Virus nach § 5a Absatz 1 zu führen haben, sind zulässig:

1. die Erbringung körpernaher Dienstleistungen, bei denen nicht dauerhaft eine Mund-Nasen-Bedeckung im Sinne von § 2 getragen werden kann; die Pflicht zur Vorlage eines Nachweises nach § 5a Absatz 1 gilt nicht im Gesundheitsbereich bei der Erbringung medizinischer oder therapeutischer Leistungen,

2. der Betrieb von Freizeitparks und anderer Freizeitaktivitäten im Innenbereich,

3. geeignete, kontaktfreie Angebote zur kulturellen Betätigung in Gruppen im Innenbereich durch darauf ausgerichtete Einrichtungen; von der Testpflicht ausgenommen sind Minderjährige,

[...]

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