Der Verband empfiehlt folgende Hygienemaßnahmen zum generellen Infektionsschutz
- Beachtung der UV-Schutzverordnung
- Desinfektion der Solarien, Kabinen und Berührungsflächen (Türklinken, Wände, Gerätebedienung vor/nach jedem Besuch (DGHM /VAH geprüfte Desinfektionsmittel)
- Nachverfolgung jedes Besuches (Adresse, Datum, Uhrzeit) durch CRM-Systeme oder manueller Erfassung gem. DSGVO
- Max. 1 Gast/Person pro Kabine
- Wiederverwendbare Arbeitskleidung / Material wird bei mindestens 60 Grad gewaschen
- Desinfektion von Kontaktpunkten (Eingangstür, Sanitäreinrichtungen, etc.)
- Kontaktlose Bezahlung bevorzugen
- Regelmäßig Be- und Entlüftung mittels Abluft-, Zuluftanlage
Zusätzliche Maßnahmen während der Corona – Pandemie
- Das Tragen von geeigneten Mund-Nasen-Schutz und Einweghandschuhen
- Handdesinfektion für Kunden und Mitarbeiter zur Verfügung stellen
- Plexiglas/Spuckschutz im Bedien-, Thekenbereich
- Hinweisschilder, Bodenaufkleber, Absperrungen
- Abstandsregeln (1,5 m) einhalten
- Max. 1 Gast /Person pro 10qm Ladenfläche, ggf. Wartebereiche vor dem Eingang definieren
- Schichtübergabe ohne Kontakt (Umarmung, Begrüßung, etc.)
- Hinweise für Kunden zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutz
- Handlungsanweisungen bei Verdachtsfällen, zusätzliche Unterweisung in Arbeitsschutzmaßnahmen
- Keine Bewirtung, keine offenen Getränke
- Regelmäßig Be- und Entlüftung mittels Abluft-, Zuluftanlage, auch bei geringer Kundenfrequenz
- Keine internen Besprechungen (mit physischer Anwesenheit), nur digital
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