Überbrückungshilfe I
Diese FAQ erläutern einige wesentliche Fragen zur Handhabung des Bundesprogramms „Corona-Überbrückungshilfe für kleine und mittelständische Unternehmen“. Sie sind als Hintergrundinformationen für antragsberechtigte Unternehmen, für Steuerberatende inklusive Steuerbevollmächtigte, Wirtschaftsprüfende, vereidigte Buchprüfende sowie Rechtsanwältinnen und -anwälte gedacht, im Folgenden: prüfende Dritte.
Die FAQs zur Überbrückungshilfe I finden Sie hier.
Hotline für prüfende Dritte
Service-Hotline +49 30-52685087
Servicezeiten Montag bis Freitag von 8:00 bis 18:00 Uhr
Hotline des Bundeswirtschaftsministeriums für allgemeine wirtschaftsbezogene Fragen zum Coronavirus:
Telefon: 030 12002-1031 / -1032
Montag bis Freitag von 9:00 bis 17:00 Uhr
Hotline Direktantrag Soloselbständige
Service-Hotline +49 30-1200 21034
Servicezeiten Montag bis Freitag von 8:00 bis 18:00 Uhr