Solariengesetz und Solarienverordnung
Das "Solariengesetz" (Gesetz zur Regelung des Schutzes vor nichtionisierender Strahlung, NiSG) vom 29. Juni 2009 wurde mit der Veröffentlichung am 25. Juli 2011 der "Solarienverordnung" (Verordnung zum Schutz vor schädlichen Wirkungen künstlicher ultravioletter Strahlung, UVSV) ausgeführt und ergänzt.
Die Solarienverordnung trat am 1. Januar 2012 in Kraft.
Vollzug der UV-Schutzverordnung:
Der Vollzug der UVSV und die damit verbundenen Kontrollen obliegen den einzelnen Bundesländern. Auf der Internetseite des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit finden Sie die zuständigen Behörden in Ihrem Bundesland.
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Die UVSV-Fachkraft – ohne sie kein Betrieb von Solarien
Die UVSV verbietet den gewerblichen Betrieb eines Solariums ohne qualifiziertes Personal.
Für die Durchführung der notwendigen Qualifikation hat die Deutsche Akkreditierungsstelle (DAkkS) drei Akademien zugelassen. Hier finden Sie Ihre Ansprechpartner*innen und Kontaktdaten rund um das Thema UVSV-Fachkraft.
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