Die letzte Schlacht um die Solarienverordnung UVSV

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24 Änderungsanträge der Bundesrat-Ausschüsse zur UVSV
24 Änderungsanträge der Bundesrat-Ausschüsse

Anfang des Monats läuteten die Sitzungen der vier Bundesratsausschüsse die letzte Runde im Ringen um die "Solarienverordnung" ein.

Wie schon unmittelbar nach den Sitzungen auf den BfB-Seiten bei Twitter und Facebook gemeldet, können die Empfehlungen der Ausschüsse hier heruntergeladen werden:

http://goo.gl/aE0vZ

 

Ausführliche Erläuterungen der einzelnen Bestimmungen der Verordnung erhalten die BfB-Mitglieder nach der endgültigen Verabschiedung der Verordnung, also wenige Tage nach dem 18. März in einer weiteren InfoMail und im Mitglieder-Bereich der Verbands-Website:

www.bundesfachverband-besonnung.de

24 Änderungsempfehlungen

In den Ausschüssen wurden insgesamt 24 Empfehlungen zur Änderung des von der Bundesregierung vorgelegten Entwurfs erarbeitet, mit denen sich nun das Bundesrats-Plenum am 18. März beschäftigen und darüber abschließend entscheiden muss.

 

Heute hat der BfB eine weiter Eingabe an die zuständigen Stellen in den Ministerien verschickt.

 

Hier nur zu einigen der Ausschuss-Empfehlungen:

Zurück auf Null

Die "krasseste" Empfehlung beschloss der Wirtschaftsausschuss des Bundesrats: Ablehnung der Verordnung in Bausch und Bogen!

 

Zur Begründung lieferte der Ausschuss einige bemerkenswerte Sätze ab:

"Der Bundesrat ist der Auffassung, dass die Verordnung eine Überregulierung darstellt, die mit dem allgemein akzeptierten Ziel des Bürokratieabbaus nicht zu vereinbaren ist..."

 

Die unzureichenden Ausnahmeregelungen und die übermäßige Belastung der Solarienbetreiber in Schwimmbädern oder Fitness-Studios wird kritisiert. Dann werden  aber auch grundsätzlich an dem Gesamtzweck der Verordnung Zweifel angemeldet, wie sie von der Bunderregierung begründet wurde:

"...Darüber hinaus hat der Bundesrat Zweifel, ob die in den vergangenen zehn bis fünfzehn Jahren beobachtete Verdoppelung der Zahl der Hautkrebserkrankungen tatsächlich auf die vermehrte Nutzung von Solarien zurückzuführen ist. ...

Zwar führt die Bundesregierung in ihrer Verordnung als Begründung "häufigere Sonnenurlaube und eine vermehrte Solariennutzung" an. Angesichts der Tatsache aber, dass lediglich etwa 5 Prozent der Bevölkerung Solarien nutzen, ist eine Kausalität zu bezweifeln."

 

In die gleiche Kerbe schlagen dann auch der federführende Umwelt-Ausschuss und der Sozialausschuss:

"Es wird in der Vorlage (der Bundesregierung, d.Red.) dargelegt, dass die Zahl der Hautkrebserkrankungen seit Jahren steigt. Es wird nicht stichhaltig belegt, dass die steigende Zahl der Hautkrebserkrankungen in der Nutzung von Solarien begründet ist."

 

Ein Schlag ins Gesicht der Kreuzzügler gegen die künstliche Besonnung mit ihren oft bewussten Irreführungen der Öffentlichkeit.

 

Trotz dieser grundsätzlichen Ablehnung und Kritik durch den nicht federführenden Wirtschaftausschuss, bleibt die Verabschiedung der "Solarienverordnung" am 18. März sehr wahrscheinlich.

BfB fasst noch einmal nach

Nach den Eingaben im Vorfeld der Ausschussberatungen hat jetzt der BfB noch einmal zu einigen der Punkte in den Empfehlungen der Ausschüsse Stellung genommen.

 

Dabei geht es im wesentlichen um vier Punkte:

  1. Die Ausschüsse hatten empfohlen, die Bestimmung über die Kontrollen durch die zuständigen Behörden zu streichen, da bereits das Solariengesetz den Behörden freie Hand bei der Ausgestaltung der Kontrollen liesse. Bei den Ländern und bei den vorgesehenen Kontrollbehörden hatte es im Vorfeld erhebliche Bedenken über die Durchführbarkeit und Kosten der Kontrollen gegeben
    BfB verlangt im Interesse der Sicherheit und Vorhersehbarkeit der Kontrollen, diese Bestimmungen beizubehalten.
  2. Gleich zwei alternative Empfehlungen der Ausschüsse beschäftigen sich mit dem Beratungsthema. Damit soll deutlich gemacht werden, dass zwar die Beratung durch Fachkräfte vor jeder Besonnungsserie zwingend vorgeschrieben ist, dass aber der Kunde frei ist, von dem vorgegebenen Besonnungplan abzuweichen.
    BfB bittet den Bundesrat, die betriebswirtschaftlich praktikablere dieser beiden Empfehlungen anzunehmen.
  3. Die zwei folgenden Punkte beschäftigen sich mit der Stellung der AfB und dem Zugang zum "Fortbildungsmarkt" für Veranstalter von Ausbildungsseminaren von Fachkräften in der Branche.
    Zunächst wird vom BfB noch einmal die unlogische und diskriminierende zeitliche Begrenzung bei der Anerkennung der bisher erworbenen AfB-Zertifikate reklamiert. Für die Anerkennung nur der Zertifikate, die vor dem 15.08.2010 erworben wurden, gäbe es keinerlei sachlichen Begründung.
  4. Die Ausschüsse vertreten die Meinung, dass Veranstalter von Ausbildungsseminaren, wie die AfB, nicht staatlich anerkannt werden müssten. es genüge eine einfache Akkreditierung durch die "Deutsche Akkreditierungsstelle GmbH, DAkkS".
    BfB ist aber einerseits an einer verlässlichen Qualitätszertifizierung für die Mitarbeiter-Ausbildung interessiert und weist andererseits darauf hin, dass die Deutsche Akkreditierungsstelle derzeit garnicht in der Lage sei, z.B. die AfB zu akkreditieren. Damit sei die AfB für die Zeit bis zur Herstellung der Voraussetzungen durch die DAkkS praktisch handlungsunfähig. Andererseits werde ja von der Verordnung die verstärkte Ausbildung von Fachkräften in kurzer Zeit vorgeschrieben. Ein untragbarer Widerspruch.


Man kann gespannt sein auf die Verordnung, die nach diesem langen und oft quälenden Prozess am 18. März verabschiedet und unmittelbar darauf von der Bundesregierung erlassen wird.

Ein ausführliche Darstellung und Kommentierung können die BfB-Mitglieder, wie gesagt, zeitnah erwarten. 


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